WEG-Reform unter Dach und Fach

Was ändert sich für Eigentümer und Verwalter beim Wohnungseigentumsgesetz?



WEG-Reforf - was sich für Eigentümer und Verwalter ändert
WEG-Reforf - was sich für Eigentümer und Verwalter ändert

Am 17. September beschloss der Bundestag mit einer Mehrheit eine WEG-Reform, der Bundesrat ratifizierte die Gesetzesnovelle am 9. Oktober. Ab 1. Dezember 2020 gelten nun verschiedene Neuerungen, Rechte und Pflichten – sowohl für Eigentümer als auch für Verwalter. Wir zeigen, in welchen Bereichen die WEG-Reform Änderungen mit sich bringt.

Ziel der WEG-Reform ist es, das derzeit geltende Gesetz aus dem Jahr 1951 an die sich ändernden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen. Vor allem im Hinblick auf den demografischen Wandel aber auch auf die zunehmenden umweltpolitischen Herausforderungen und technischen Möglichkeiten.

Vereinfachung bei Ausbau, Umbau und Instandsetzung
Für Verwalter wird es mit der WEG-Reform einfacher, Beschlussfassungen über bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum herbeizuführen. Diese sind künftig mit einfacher Mehrheit möglich, ohne dass es auf die Zustimmung aller, von einer Maßnahme beeinträchtigten Eigentümer, ankommt.

Vor allem bauliche Veränderungen, die der Barrierefreiheit dienen und deren Anlagen die Nutzung von Elektromobilität vereinfachen, können nun zügiger realisiert werden. Auch Maßnahmen, die den Einbruchsschutz in Haus und Wohnung verbessern oder moderne Telekommunikationsnetze bereitstellen, können jetzt schneller herbeigeführt werden.

Kostentragung wird flexibler
Neu ist auch, dass Eigentümer nun umfassender über die Kostenverteilung beschließen können. Bisher war die Kostenverteilung auf den Einzelfall beschränkt und eine qualifizierte Mehrheit erforderlich. Jetzt können Eigentümer losgelöst vom Einzelfall und mit einfacher Stimmenmehrheit entscheiden

Professionalisierung und Qualifikation der Verwalter
Ein wichtiger Punkt der WEG-Novelle war auch die Professionalisierung und Qualifikation in der Immobilienverwaltung. Mit dem Stichtag hat nun jeder Wohnungseigentümer das Recht einen Zertifikatsnachweis vom Verwalter einzufordern. Der Nachweis über die Qualifizierung einer Hausverwaltung soll – nach einer Übergangszeit von dreieinhalb Jahren – über die jeweiligen Industrie- und Handelskammern erfolgen.

Vereinfachung von Eigentümerversammlungen und Beschlüssen
Zuletzt soll auch die Durchführung von Eigentümerversammlungen durch das neue Wohnungseigentumsgesetz deutlich erleichtert und die Beteiligten entlastet werden. An einer Versammlung können Eigentümer künftig auch mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel teilnehmen. Das bedeutet nicht, dass es zukünftig nur noch reine Online-Veranstaltungen geben wird. Die Präsenzveranstaltung bleibt weiterhin bestehen, Teilnehmer können aber auch online daran teilnehmen.

Ladungsfrist und Beschlussfähigkeit geändert
Verlängert wurde auch die Ladungsfrist für Eigentümerversammlungen von zwei auf drei Wochen. Der Vorteil für Eigentümer: sie können sich in Beschlussvorschläge etwas länger einarbeiten und besser vorbereiten. Apropos Beschlussfähigkeit! Diese ist mit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz immer gegeben. Der Vorteil besteht darin, dass keine Folgetermine mehr geplant werden müssen. Somit entsteht kein Zeitverzug und Eigentümer kommen schneller zu Entscheidungen. Zudem sparen sich Eigentümer die Kosten für einen zweiten Versammlungstermin.


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